Elternberatung

Eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern ist eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen und eine gute schulische Entwicklung jedes Kindes. Eltern und Lehrkräfte ergänzen einander in dieser Partnerschaft, indem sie sich über gleiche Ziele und Methoden der Bildung und Erziehung verständigen.

Für eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Grundschule ist es wichtig, immer wieder das Gespräch mit den Lehrerinnen und Lehrern zu suchen. Gelegenheit dazu bieten vereinbarte Gesprächstermine mit den Lehrerinnen. Vor allem die zweimal im Jahr stattfindenden Elternsprechtage sollten Eltern nutzen, um sich über die Leistungen und die persönliche Entwicklung ihres Kindes genau zu informieren, aber auch um über besondere Probleme und Belastungen des Kindes zu sprechen. Solche Informationen werden vertraulich behandelt und helfen dem Kind.

Wird bei einem Problem eine besondere Fachfrau oder ein Fachmann benötigt, stellt die Lehrerin oder der Lehrer die Verbindung zu außerschulischen Angeboten, zum schulpsychologischen Dienst, zu Erziehungsberatungsstellen, zum Jugendamt oder anderen Einrichtungen her. Die Eltern suchen dann Hilfe bei diesen Stellen (siehe auch außerschulische Beratung). Gleichzeitig arbeiten die Fachleute möglichst mit der Lehrkraft zusammen, um eine umfassende Problembewältigung zu erreichen.

Selbstverständlich holen sich die Lehrerinnen und Lehrer auch Rat bei den genannten Stellen oder auch bei einer Kollegin oder einem Kollegen aus dem Förderschulbereich, wenn ein Problem über ihre normale Kompetenz hinausgeht.

Elternsprechtage und Zeugnisausgabe

Im 1. Schulhalbjahr findet ca. im November der erste Elternsprechtag für alle Schuljahre statt. Im 4. Schuljahr beinhaltet dieser Sprechtag zugleich eine Beratung der Eltern bzgl. der weiterführenden Schulen. Eine schriftliche Einladung zum Elternsprechtag bekommen die Eltern durch die Schule, mit Terminplan und Uhrzeiten.

Im Januar erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 ihre Halbjahreszeugnisse. Die Kinder erhalten zunächst eine Kopie. Den Eltern wird nach geleisteter Unterschrift das Original ausgehändigt. Mit diesem Zeugnis melden die Eltern der Viertklässler zudem ihr Kind an der weiterführenden Schule an.

Im Frühjahr ist der 2. Elternsprechtag. Kurz vor Beginn der Sommerferien bekommen die Schüler der Klassen 1, 2 und 3 eine Zeugniskopie mit späterer Aushändigung des Originals. Den Eltern der Jahrgangsstufen 1-3 wird im Bedarfsfall eine Gesprächsmöglichkeit in den folgenden Tagen (bis zum Beginn der Sommerferien) eingeräumt.

Die Schüler der 4. Klassen erhalten am letzten Schultag ihr Zeugnis in Originalform als Entlassungszeugnis.