Häufig gestellte Fragen


Mein Kind ist krank - Was nun?

Bitte melden Sie Ihr Kind an jedem Fehltag telefonisch vor Unterrichtsbeginn (bis 7.45 Uhr) im Sekretariat ab. Sollten Sie niemanden erreichen, sprechen Sie gern auf den Anrufbeantworter. Es ist auch möglich, eine kurze Mitteilung über IServ zu verschicken. Wenn absehbar ist, dass Ihr Kind mehrere Tage fehlen wird, reicht ein Anruf am ersten Fehltag mit Angabe der Anzahl der Fehltage. Geben Sie bitte Ihrem Kind zusätzlich am ersten Schultag nach der Abwesenheit eine schriftliche Entschuldigung mit.


Benutzung der schuleigenen Bücher                                              

Die Schulbücher, die Ihr Kind jedes Jahr benutzt, sind nur entliehen und sollen etwa 4 Jahre halten. Deshalb müssen sie mit einem Schutzumschlag – kein Klebeumschlag –  versehen sein  und gut bis zum Schuljahresende behandelt werden. 

Sollten Sie dennoch einen Klebeumschlag, Klebe oder Tesafilm benutzen, sehen wir uns gezwungen, genau so zu verfahren, als ob das Buch nicht eingebunden wäre. 

Sollte ein Buch erhebliche Mängel zum Schuljahresende aufweisen, gelten die folgenden Regeln, die in der Schulkonferenz vom 10.09.2020 beschlossen wurden: 

Angelegenheiten der Mitbestimmungsgremien: 

In der Schulkonferenz wurde beschlossen, dass auf die Pflege der ausgehändigten Schulbücher mehr Wert gelegt werden muss. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Gelder muss ein Schulbuch mindestens 4 Jahre gebrauchsfähig sein. 

Insofern wurde am  10.09.2020 folgende Regelung beschlossen: 

  • Neue Bücher, die am Ende des 1.Jahres beschädigt oder über die Maße abgenutzt sind, müssen zu 75% ersetzt werden. 
  • Bücher, die am Ende des 2. Jahres vorzeitig abgenutzt sind müssen zu 50% ersetzt werden. 
  • Bücher, die am Ende des 3. Jahres vorzeitig abgenutzt sind müssen zu 25% ersetzt werden. 
  • Nach den Sommerferien ausgehändigte Bücher, die 3 Wochen nach Schulbeginn noch nicht mit einem Schutzumschlag versehen sind, werden unverzüglich zu 100% in Rechnung gestellt. Wir müssen davon ausgehen, dass die betreffenden Erziehungsberechtigten billigend in Kauf nehmen, dass sich die nicht eingeschlagenen Bücher nach einem Gebrauchsjahr durch das jeweilige Kind nicht mehr ordnungsgemäßem Zustand befinden. 

 

Hausaufgaben 

Die Hausaufgaben ergänzen den Unterricht in der Schule. Die Kinder haben dadurch die Möglichkeit, das im Unterricht Erlernte noch einmal zu wiederholen und zu üben. Gelegentlich dient eine Hausaufgabe auch der Vorbereitung auf ein neues Thema. 

Hausaufgaben sollen die Kinder zum selbstständigen Arbeiten hinführen. Sie berücksichtigen die Leistungsfähigkeit der Schüler und werden in der Schule besprochen. 

Sie sollen in der ersten und zweiten Klasse ca. 30 Minuten dauern, in der dritten und vierten Klasse ca. 45 Minuten. Sollte ihr Kind die Hausaufgaben innerhalb dieses Zeitraumes nicht erledigen können, bitten wir um schriftliche Rückmeldung. 

Die Eltern unterstützen ihre Kinder bei der Verrichtung der Hausaufgaben, indem sie dafür Sorge tragen, dass die Kinder einen ruhigen Arbeitsplatz haben, und dass die Hausaufgaben vollständig und ordentlich erledigt werden. 

Ist ein Kind krank, ist es die Aufgabe der Eltern, sich bei Mitschülern darüber zu informieren, was in der Schule erarbeitet wurde. 

 

Regenpause 

Sollte es in der Pausenzeit stark regnen, machen wir eine Regenpause in der Schule. 

Die Kinder bleiben in ihren Klassen, wo sie sich beschäftigen können. Die Aufsicht führt eine Lehrkraft. 

 

Die richtige Sportausstattung 

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen mit Sportschuhen am Sportunterricht teil. Dabei ist es wichtig, dass die Sohlen der Schuhe keine Streifen auf dem Hallenboden hinterlassen. Klettverschlüsse sind für die jüngeren Kinder oft praktischer als Schnürsenkel. Sollten sich die Eltern für Schnürschuhe entscheiden, sollte das Binden der Schleife geübt sein. 

Die Bekleidung besteht aus einer Sporthose und einem ausreichend langem T-Shirt. 

Schmuck muss vor dem Sportunterricht abgelegt werden. Piercings, die nicht abgelegt werden können, müssen vom Kind selbst oder von den Eltern zu Hause abgeklebt werden. 

Mindestens schulterlange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengehalten werden (dies gilt auch für den Schwimmunterricht). 

Die Sportausstattung ist am besten in einer Sporttasche untergebracht. Ein Rucksack hat sich hierbei am meisten bewährt. 

Für den Schwimmunterricht gehören folgende Dinge in den Sportbeutel: Badebekleidung, ein Handtuch, Seife/ Duschgel/ Shampoo, evtl. Badeschuhe und eine Schwimmbrille. Bei langen Haaren empfiehlt sich eine Schwimmkappe, damit keine Zeit beim Föhnen verloren geht. Nach dem Schwimmunterricht sind aus vorbeugenden Gründen Mützen oder Kapuzen zu tragen.
Im Schwimmunterricht gelten besondere Regeln, die der Sicherheit aller Beteiligten dienen. Wir betonen die Bedeutung dieser Regeln und ihrer Einhaltung ausdrücklich. Sie werden Ihren Kindern vor dem 1. Schwimmunterricht mitgeteilt, besprochen und begründet.