Übergang Grundschule - Sek I
Die Arbeit im 4. Schuljahr wird sehr stark durch den baldigen Übergang in die weiterführende Schule bestimmt - eine Situation, die für die Kinder, die Eltern als auch für die Lehrerkräfte eine aufregende Zeit bedeutet. Besonders belastend für alle ist sicher die Mitwirkung an der Schulwahlentscheidung. Durch diese entsteht viel Unruhe und Unsicherheit, und zwar sowohl in den Familien als auch zwischen Eltern und Lehrerkräften, aber auch in der Klassengemeinschaft.
Dazu regelt der Gesetzgeber
- Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot.
- Anschließend berät die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer mit den Eltern in einem persönlichen Gespräch über den weiteren schulischen Weg des Kindes.
- Die Empfehlung für die Schulform gemäß § 11 Abs. 5 1 SchulG ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Die Empfehlung ist zu begründen. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz.
Elterninformationsabend im Herbst vor dem Übergang in die weiterführende Schule
Der Elternabend im Herbst vor dem Übergang in die weiterführende Schule wird bei uns durch die Schulleitung und Frau Dr. Krick, Mitarbeiterin der Caritas Beratungsstelle, durchgeführt. Der Abend beinhaltet Informationen über
- das Schulsystem/Schularten in NRW mit den Arten von Abschlüssen. Die Eltern erhalten eine Broschüre vom Ministerium für Schule und Bildung NRW.
- das vorhandene örtliche Schulangebot einschließlich besonderer Angebote, Schwerpunkte und Fördermöglichkeiten. Die Eltern erhalten zudem, wenn bereits vorhanden, Informationen zu Infoabenden, Tag der Offenen Tür, Schnupperunterricht, Anmeldezeiten usw.
- Beobachtungsmerkmale zur eigenen Einschätzung des Lernverhaltens z.B. während der Hausaufgaben. Diese können im Vergleich mit den Beobachtungen der Lehrperson eine gute Gesprächsgrundlage zur Entscheidungsfindung im anstehenden Beratungsgespräch sein.
Beratungsgespräche mit Eltern und Klassenlehrerin/ Klassenlehrer im November/ Dezember
Wenn es darum geht zu entscheiden, ob ein Kind für den Besuch einer bestimmten Schule geeignet ist bzw. ob eine Schule für ein bestimmtes Kind geeignet ist, genügt es auf keinen Fall, die Noten zugrunde zu legen. In dem Beratungsgespräch mit den Eltern werden auf gleichberechtigter Basis wechselseitig Informationen ausgetauscht und gemeinsam auf ihre Bedeutung für die anstehende Entscheidung durchdacht. Wichtig ist, ergebnisoffen zu beraten, d.h. nicht eine fertige, nicht revidierbare Entscheidung zu verkünden, sondern eine Atmosphäre zu schaffen, in die die Einschätzungen der Lehrperson und der Eltern gleichermaßen zum Ausdruck gebracht werden können. Benötigen die Eltern nach dem Gespräch Bedenkzeit, kann ggf. ein weiterer Gesprächstermin im Januar erfolgen.
Kooperation mit den benachbarten weiterführenden Schulen
Die Zeit zwischen der Beratung und der eigentlichen Schulformempfehlung wird häufig von den weiterführenden Schulen genutzt, ihre Schule und ihr Schulprofil vorzustellen. Dazu bieten die Schulen Informationsabende an. Auch gibt es meistens die Möglichkeit mit den Kindern die Räumlichkeiten der Schulen kennenzulernen.
Gegen Ende des Schuljahres nehmen die weiterführenden Schulen häufig Kontakt mit den Grundschulen auf, um erste Informationen für eine Klassenbildung zu erhalten. Zum Teil kommen auch einige zukünftige Lehrerinnen und Lehrer in die Schule.
Nach etwa einem halben Jahr nach dem Übergang in die weiterführenden Schulen finden die Erprobungsstufenkonferenzen an den Schulen statt, zu denen in der Regel die ehemaligen Klassenlehrkräfte eingeladen werden. In Meschede findet der sogenannte Lehrersprechtag statt. Dort wird besprochen, ob und in welchem Maße die Schulformempfehlung der Grundschule treffend war. Gleichzeitig können die Lehrpersonen beider Schulsysteme Auffälligkeiten und Probleme gemeinsam beraten.